Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
91.057 |
Zusammenarbeit mit ost- und
mitteleuropäischen Staaten. |
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Weiterführung |
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Coopération avec des Etats
d'Europe centrale et orientale. |
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Continuation |
Botschaft: 23.09.1991 (BBl IV, 553 / FF IV, 537)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt einen Kredit von 800 Millionen
Franken für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zur Weiterführung der 1990
begonnenen Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten.
Während sich der erste Rahmenkredit von 1990
schwergewichtig auf Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei konzentrierte, sieht diese
Botschaft die Zusammenarbeit mit der ganzen ost- und mitteleuropäischen Region vor, also
neben den genannten Ländern auch mit Albanien, Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien,
Estland, Lettland, Litauen und der UdSSR. Spezialfälle bilden dabei die Staatsgebiete der
UdSSR und Jugoslawiens. Eine Finanzhilfe für die Sowjetunion ist nicht vorgesehen. Sie
kommt erst in Frage, wenn auf deren Gebiet von der internationalen Gemeinschaft
unterstützte Reformprogramme in Angriff genommen worden sind.
Verhandlungen
NR |
12.12.1991 |
AB 1991, 2384 |
SR |
28.01.1992 |
AB 1992, 1 |
Alle im Nationalrat vertretenen Parteien waren sich
einig, dass die Schweiz angesichts des äusserst schwierigen Übergangs, der
katastrophalen Wirtschaftslage, der drohenden sozialen Spannungen und
Nationalitätenkonflikte in den Länder Mittel- und Osteuropas weiterhin Hilfe leisten
müsse.
Zur Diskussion Anlass gab ein Antrag von Haller (S, BE),
die Mittel in erster Linie zugunsten jener Staaten einzusetzen, welche besondere
Bemühungen in der Verwirklichung der Menschenrechte erkennen liessen.
Die SVP zeigte sich kritisch über den Einbezug
Jugoslawiens, der UdSSR und Rumäniens. Die SD/Lega wollte zusätzlich Bulgarien und
Albanien von der Hilfe ausnehmen, während die APS eine Beschränkung auf die
"früher unter habsburgischer Verwaltung stehenden Gebiete" forderte. Der
Bundesrat wies darauf hin, dass alle Staaten Osteuropas von der Schweiz Unterstützung
erwarteten. Trotz der angespannten Bundesfinanzlage war eine Kürzung des Rahmenkredites
kein Thema.
Der Nationalrat verabschiedete einstimmig den Entwurf des
Bundesrates.
Die Vorlage wurde auch im Ständerat einstimmig
begrüsst. Mehrere Ständeräte wiesen daraufhin, dass die 800 Millionen nicht nur aus
Solidarität, sondern auch aus schweizerischem Eigeninteresse nach Osteuropa fliessen.
Andere Redner meinten, dass die Schweiz mit dem Kredit einen Beitrag zur Verhinderung von
möglichen Flüchtlingsbewegungen leiste, was das schweizerische Flüchtlingswesen
entlaste. Die Förderung der politischen Stabilität in Osteuropa sei zudem ein Beitrag
zur militärischen und sozialen Sicherheit der Schweiz. Einstimmig stimmte auch der
Ständerat der Vorlage zu.
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